Unser Tipp an Sie

Steuern sparen mit Handwerkerleistungen



Seit 2006 können nicht nur haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden, sondern auch die meisten Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).

Nutzen kann diesen Bonus jeder Steuer zahlender, privater Haushalt in Deutschland, egal ob Mieter oder Eigentümer, der in seinem Haushalt einen Handwerker mit Renovierungs-, Modernisierungs-, Reparaturen oder Erhaltungsmassnahmen ausführen lässt.

Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
Er beträgt 20% der in Rechnung gestellten Arbeitskosten einschliesslich deren Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 1200 Euro pro Jahr und Haushalt. (seit 01.01.2009)

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers durch Beleg des Kreditinstituts nachweist.
Beispiel: Sie renovieren Ihre Fenster mit einer Aluminiumverkleidung.
Der Steuerbonus berechnet sich als Beispiel wie folgt:
Die Arbeitskosten aus der Rechnung betragen 2500 Euro. Hierzu kommt die anteilige MwSt. (19% aus 2500) = 475 Euro 20 % Förderung aus somit 2975 Euro ergeben 595 Euro Steuerbonus/Ersparnis.

So kommen Sie an den Steuerbonus:
Bei der Abgabe der Steuererklärung machen Sie Ihre Kosten geltend. Dazu müssen Sie die Handwerkerrechnung und Zahlungsbelege (z. B. einen Kontoauszug) vorweisen. Dann wird der Bonus direkt mit Ihrer Steuerschuld verrechnet. Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten mindert dieser Betrag also nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Ein echter Vorteil.

Weitere Informationen hierzu auch auf den Seiten des Zentralverband des Deutschen Handwerks.